"Damit haben wir Zugriff auf sehr wertvolles Probenmaterial für die Bearbeitung arbeitsmedizinisch relevanter Fragen. Dies ist eine unerlässliche Ressource für die moderne Präventionsforschung", so Prof. Thomas Behrens, Leiter der Biobank. In den kommenden Jahren wird die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung noch weitere rund 8 Millionen Euro in den Aufbau der IPA-Biobank investieren.
Die Umbauarbeiten für ein hochmodernes, modulares Kryolager haben schon begonnen. Über 2 Millionen Bioproben können hier ab Sommer 2019 bei bis zu minus 185 Grad Celsius in flüssigem Stickstoff lagern. Bislang wurden am IPA Biomaterialsammlungen im Rahmen von Forschungsprojekten dezentral gelagert und verwaltet. Mit dem neuen System wird dies zukünftig zentral nach modernsten Sicherheits- und Qualitätsstandards erfolgen. Allein in das neue Kryolager fließen 2019 rund 2 Millionen Euro. "Die nationale und internationale Bedeutung der IPA-Biobank liegt in ihrem besonderen Fokus auf arbeitsmedizinische Fragestellungen" so Prof. Thomas Brüning, Direktor des IPA. "Denn gerade für die effektive und effiziente Erforschung der Ursachen von arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und berufsbedingten Erkrankungen sind Biobanken unverzichtbar. Wir investieren hier in die Zukunft für Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz."
Damit Proben und Daten sicher sind und auch für zukünftige wissenschaftliche Fragestellungen zur Verfügung stehen, bedarf es eines ausgeklügelten Datenschutzkonzepts. Antje Müller und weitere Wissenschaftler des IPA haben daher ein zweistufiges Datenschutzkonzept für Biobanken mit menschlichen Probensammlungen entwickelt und in der Zeitschrift Biopreservation and Biobanking vorgestellt.
"Im Rahmen der nachhaltigen Weiterentwicklung der IPA-Biobank standen wir zum einen vor der großen Herausforderung, eine illegale Zuordnung der Proben zur Identität der Spender faktisch unmöglich zu machen. Gleichzeitig soll aber eine Vielzahl von klinischen, medizinischen und berufsbezogenen Daten bereitgestellt werden. Nur so kann die Bedeutung der Probensammlungen für spätere Forschungsfragestellungen und für den zukünftigen Austausch von Daten und Biomaterial mit anderen Biobanken erhalten werden", erklärt Müller, die das Datenschutzkonzept am IPA mit betreut. "Das Konzept berücksichtigt das Bundesdatenschutzgesetz und erfüllt die Auflagen der seit Mai 2018 in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung DSGVO", so Müller.
MEDICA.de; Quelle: Ruhr-Universität Bochum